Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hundetrainerin Tanja Möller

 

 

 

Tanja Möller, Sölder Str. 62b, 44289 Dortmund

 

 

 

I

 

 

 

  1. Das Trainingsangebot von Tanja Möller umfasst Einzelstunden wie auch Mantrailingeinheiten. Es werden allgemeine Verhaltensweisen des Hundes, sowie die Kommunikation zwischen Hund und Besitzer trainiert. Es werden zusätzliche Trainingsinhalte im Mantrailing angeboten.
  2. Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in einer Mantrailingeinheit erfolgt nach Absprache mit der Trainerin.  
  3. Die Dauer einer Unterrichtsstunde beim Einzeltraining beträgt 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
  4. Das vereinbarte Honorar ist zur ersten Ausbildungsstunde fällig.
  5. Der Unterricht erfolgt nach Absprache an unterschiedlichen Orten.
  6. Trainingsstunden finden in der Regel bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbeding-   ungen unzumutbar sein, werden die Unterrichtstunden durch die Hundetrainerin rechtszeitig abgesagt. In diesem Fall werden die Unterrichtseinheiten nachgeholt.
  7. Die Trainerin behält sich vor Mantrailingeinheiten mit zu geringer Teilnehmerzahl angemessen zu kürzen oder abzusagen.
  8. Die Hundetrainerin behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht nachgeholt.
  9. Die Hundetrainerin behält sich vor, Einzelstunden oder Mantrailingeinheiten nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die diesbezügliche Gebühr für die bereits gezahlte Stunde wird anteilig zurück erstattet.

 

 

 

II 

 

 

 

Preise:

Kennenlernen: ca. 60min. Kostenlos plus ggf. Anfahrtskosten

Einzelstunde:            ca. 60 min. 30,00 € plus ggfs. Anfahrtskosten

Einzelstunde (5-er Karte):           135,00 € plus ggfs. Anfahrtskosten

 

Mantrailingeinheiten:   13,50 €

Mantrailingeinheiten (5-er Karte):   60,00 €

 

  1. Ist es nicht möglich am Unterricht teilzunehmen, ist dies anzuzeigen bzw. die Stunde abzusagen (bis 24 Std. vorher kostenlos, danach wird der volle Stundensatz berechnet).
  2. Die Gebühren für die Mantrailingeinheiten sowie der Einzelstunden sind im Voraus zu bezahlen.
  3. Erfolgt seitens des Hundehalters nach erfolgter Anmeldung ein Abbruch der vereinbarten Ausbildung aus welchen Gründen auch immer, werden die Gebühren nicht erstattet.Angefangene 5er Karten sind nicht an Dritte übertragbar.
  4. Der Kunde versichert, darüber unterrichtet zu sein, dass Voraussetzung zur Erreichung des Ausbildungszieles ist, dass er sich genau an die Anweisung der Trainerin hält.

 

 

 

III

 

 

 

  1. Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen. 
  2. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
  3. Chronische Erkrankungen sind der Trainerin vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Ebenfalls ist der Kunde verpflichtet, eventuelle Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Ängstlichkeit oder Aggression, der Trainerin vor Beginn des Trainings mitzuteilen.
  4. Ebenfalls ist die Läufigkeit einer Hündin vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
  5. Die Trainerin ist berechtigt, Hunde vom Training auszuschließen, sofern berechtigte Gründe bestehen.

 

 

 

IV

 

 

 

  1. Eine Haftung der Trainerin für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen.
  2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlas-sung der Trainerin handelt. Das gilt auch, wenn das Training auf öffentlichem Gelände stattfindet.
  3. Soweit der Kunde durch die Trainerin aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.
  4. Begleitpersonen beim Training sind durch den Teilnehmer vom Haftungsausschluss in

 

Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an den Trainingsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.

 

  1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles des Hundes ohne Ansehen der Kosten sämtliche Bemühungen durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte erfolgen soll. Der Auftraggeber übernimmt die dadurch entstandenen Kosten.

 

 

 

V

 

 

 

Es wird keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles gegeben. Die Ausbildung wird sich jeweils nach den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes (Rasse, Alter, Geschlecht, körperlichen Voraussetzungen) orientieren. Der Ausbildungserfolg hängt im Wesentlichen vom konsequenten Umsetzen der Ausbildungsmethoden ab und vom teilnehmenden Tier.

 

 

 

VI

 

 

 

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass während des Trainings gemachte Videoaufzeichnungen und Fotografien öffentlich gezeigt werden dürfen.

 

 

 

Unterlagen die durch die Hundetrainerin ausgegeben werden sind urheberrechtlich geschützt und dürfen in keinster Weise vervielfältigt werden.

 

 

 

VII

 

 

 

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

 



 

 

   VIII

 

 

 

Sollten Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Falle die unwirksame Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht und wirksam ist.

 

 

 

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

 

 

 

 

 

Ort, Datum:_______________________ Unterschrift:____________________________________